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Informationen zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ziel der Verordnung ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Gleichzeitig werden Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette neu definiert.

Verantwortlichkeiten nach der PPWR

Unternehmen, die verpackte Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke auf dem EU-Markt bereitstellen, sind grundsätzlich für die Einhaltung der PPWR-Anforderungen verantwortlich.

Dazu gehören insbesondere:

  • Konformität der eingesetzten Verpackungen
  • Erstellung und Vorhaltung technischer Dokumentationen
  • Kennzeichnungs- und Informationspflichten
  • Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden
  • Bereitstellung relevanter Informationen innerhalb der Lieferkette

Wesentliche Anforderungen ab August 2026

Ab dem 12. August 2026 gelten insbesondere folgende grundlegende Anforderungen:

  • Nachweis der Konformität eingesetzter Verpackungen
  • Erstellung und Vorhaltung technischer Dokumentation
  • Ausstellung der EU-Konformitätserklärung
  • Sicherstellung, dass nur konforme Verpackungen bereitgestellt werden
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Marktüberwachung
  • Erfüllung nationaler Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Zusätzlich zur PPWR können nationale Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) gelten. Diese betreffen in der Regel den Erstinverkehrbringer und umfassen insbesondere:

  • Registrierung bei zuständigen Systemen
  • Meldung von Verpackungsmengen
  • Finanzierung von Sammlung und Recycling

Da EPR-Systeme national geregelt sind, können die Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten variieren.

Wie unterstützen wir unsere Kunden hierbei?

  • Bei der Verpackung von Produkten im Kundenauftrag werden in der Regel Verpackungsdesign, Kennzeichnung und Produktspezifikationen durch unsere Kunden vorgegeben. Wir beschaffen und verwenden die Verpackungsmaterialien entsprechend dieser Vorgaben. 
  • In diesen Fällen übernehmen unsere Kunden in der Regel die Rolle des Herstellers im Sinne der PPWR. Wir unterstützen unsere Kunden durch die Bereitstellung verfügbarer Informationen zu eingesetzten Verpackungen und Verpackungsmaterialien, soweit diese für regulatorische Anforderungen erforderlich sind. 
  • Die rechtliche Verantwortung verbleibt grundsätzlich beim jeweils zuständigen Wirtschaftsakteur gemäß PPWR.

Sie haben Fragen zur PPWR? Sprechen Sie uns gerne an.


Rechtlicher Hinweis

Diese Information dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.